Welche Standorte hat die Stadt Köln geprüft?

Die Auswahl des Standorts für das linksrheinische Suchthilfezentrum wird seit der Bekanntgabe intensiv diskutiert. Um diese Debatte besser einordnen zu können, zeigen wir hier, welche Standorte laut Stadt Köln geprüft wurden und wie sie im Verhältnis zum Neumarkt liegen.

Die Visualisierung basiert auf den Antworten, die wir von der Stadt Köln auf unsere Fragen erhalten haben. Wir erheben keine Anspruch auf Richtigkeit der Informationen.

War der Suchradius nun 1 km oder 1,5 km?
Laut Aussage der Stadt Köln wurde zunächst in einer Luftlinie von 1 km gesucht. Ab Oktober 2025 wurde dann unter der Berücksichtigung der Länge konkreter Laufwege von maximal 1,5 km gesucht. Grund dafür ist laut Stadt, dass unter dem Kriterium "1 km Abstand" kein geeigneter Standort gefunden werden konnte und man in der Zwischenzeit erkannt hat, dass es mehr auf die konkrete Wegelänge ankommt, als auf die Luftliniendistanz.
Was waren die Prüfkriterien?

Auszug aus den Antworten auf unseren Fragenkatalog:

  • Freifläche ausreichender Größe, damit dort eine Bebauung in Schnellbauweise umgesetzt werden kann. (Während der Vorplanung war deutlich geworden, dass der Umbau einer bestehenden Immobilie zu lange dauern würde.)
  • Vom Zentrum der Innenstadt fußläufige Erreichbarkeint. Bis zu einem Kilometer vom Neumarkt entfernt, Zuwege und gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. (Diese Kriterien sind wichtig, damit das Hilfsangebot von Konsument*innen angenommen wird, wie Erfahrungen aus Köln und anderen Städten) zeigen.
  • Keine unmittelbare angrenzende Nachbarschaft zu
    • Kinder- und Jugendeinrichtungen
    • Schulen
    • Gastronomie/Gewerbe
    • Tourismus- und Kultureinrichtungen
    Aufgrund der dichten Bebauung und der hohen Dichte an Schulen im Innenstadt-Bereich kann keine Wohnbebauung in der Nachbarschaft und Schulen im Umfeld ausgeschlossen werden. Es wurde zumindest angestrebt, dass in der Nähe des Eingangsbereichs und der Vorderseite der Einrichtung keine direkte Nachbarschaft vorhanden war.
  • städtisches Eigentum (ein Erwerb oder Vermietung einer Liegenschaft in Privatbesitz hätte eine zu lange Vorlaufzeit)
  • Vereinbarkeit mit Denkmal-, Natur- und Baumschutz und grundsätzliche baurechtliche Zulässigkeit sowie gesicherte Rettungs- und Fluchtwege
  • zeitnahe Herrichtung sowie mindestens fünfjähriger Betrieb

Es erfolgte laut Stadt keine Gewichtung der Kriterien. Alle Kriterien flossen gleichermaßen in die Bewertung ein.