Fragen der Initiative “Südi bleibt solidarisch” an die Stadt Köln zum geplanten Suchthilfezentrum am Perlengraben

Wir, als Anwohnende, haben zum Thema Suchthilfezentrum am Perlengraben noch einige offene Fragen. Wir begleiten den Prozess kritisch, aber konstruktiv und möchten zum Gelingen des Projekts beitragen. Denn wir sehen den dringenden Bedarf an der Erweiterung der Hilfsangebote für suchterkrankte Menschen in unserer Stadt. Deswegen haben wir am 06.02.2026 diese Fragen an die Verantwortlichen der Stadt übermittelt.

Am 20.03.2026 haben wir dann die folgenden Antworten der Stadt erhalten.

Da in der Zwischenzeit eine Debatte über den Suchradius ausgebrochen war, haben wir am 21.03.2026 erneut bei der Stadt Köln in dieser Sache nachgefragt. Die Antwort darauf haben wir am 21.04.2026 erhalten und ist unten einsehbar.


Gesamtkonzept

Grundpfeiler des Zürcher Modells, auf das in der Debatte in Köln auch immer wieder verwiesen wird, ist die Einrichtung mehrerer Suchthilfezentren, die wechselnd geöffnet sind. So wird die Festsetzung der Szene in einem Viertel vermieden. Das ist auch einer der zentralen Kritikpunkte der Gegner:innen.

1. Welche Möglichkeiten haben Politik und Verwaltung, die Errichtung eines dritten Standorts für ein Suchthilfezentrum der Öffentlichkeit verbindlich zuzusichern? Werden Sie das tun?

Antwort der Stadt Köln:

In der 34. Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Köln am 11.08.2025 wurde die Mitteilung der Verwaltung zur Erweiterung des Suchthilfekonzeptes Köln – in Ergänzung zum Drogenhilfekonzept der Stadt Köln aus dem Jahr 2019 (Beschlussvorlage 3804/2019) ) zur Kenntnis genommen (2448/2025). Das bedeutet, dass der Rat anhand dieser Mitteilung informiert wurde, dass die Verwaltung die Errichtung von insgesamt drei Suchthilfezentren in Köln beabsichtigt.

Die Realisierung der einzelnen Suchthilfezentren (SHZ) soll Zug um Zug mit Planung der Konzepte, Bereitstellung der Räumlichkeiten und der Finanzierung erfolgen. In der Innenstadt liegt aktuell der Fokus auf der Realisierung des Suchthilfezentrums am Perlengraben, um so schnell wie möglich eine Entlastung der Situation in der Innenstadt zu bewirken. Parallel wird in Kalk die Eröffnung eines Drogenkonsumraums vorbereitet und der Kontaktladen als bereits bestehendes Angebot erweitert, um zeitnah auch dort einen Drogenkonsumraum (DKR) und weitere Suchthilfeangebote wie medizinische Behandlung und Ruheraum für Konsument*innen vorhalten zu können. Eine Planung des zweiten Suchthilfezentrums in der linksrheinischen Innenstadt – einschließlich der Standortplanung – wird im Nachgang erfolgen.

Quelle FAQs: Wo sind weitere Suchthilfezentren (SHZ) in der Innenstadt geplant?

Erst wenn konkrete Planungen zu diesem Suchthilfezentrum vorliegen, können diese dem Rat zur Entscheidung vorgelegt und bei Beschluss umgesetzt werden.

2. Welche Maßnahmen können die Akzeptanz bei Anwohner:innen und Suchterkrankten erhöhen, sollte es kurz- oder mittelfristig bei einem linksrheinischen Standort bleiben?

Antwort der Stadt Köln:

Durch diese Maßnahmen, die bei Planung und Errichtung des SHZ Perlengraben vorgesehen und teilweise bereits umgesetzt werden, kann die Akzeptanz der Anwohnenden erhöht werden – losgelöst von den weiteren Planungen eines zweiten linksrheinischen Standorts (siehe hierzu bitte die Beantwortung Frage 3 und 4) und einen rechtsrheinischen Standort, der bereits parallel zu einem SHZ erweitert wird (siehe hierzu bitte die Beantwortung Frage 1):

  • Die Einrichtung soll für das unmittelbare Umfeld so wenig Beeinträchtigungen wie möglich mit sich bringen. Dies wird bei der Planung und Umsetzung fortlaufend berücksichtigt. Der Zugang für Konsument*innen wird daher zur Seite der Straße Perlengraben erfolgen. Dort gibt es unmittelbar neben der Einrichtung keine Nachbarschaft. Darüber hinaus wird ein Sichtschutz um die Einrichtung und ihr Außengelände angebracht werden, so können nicht nur die Anwohnendeninteressen sondern auch die Nutzendeninteressen nach Schutz gewährleistet werden.
    Quelle Auszug FAQs: Inwieweit gibt es eine unmittelbare Nachbarschaft in Sichtweite und werden sich dadurch Beeinträchtigungen ergeben?
  • Oberstes Ziel ist der Schutz der Anwohnenden. Vor diesem Hintergrund wird im öffentlichen Raum kein Drogenkonsum geduldet. Das Handeln mit Betäubungsmitteln beispielsweise ist eine Straftat und wird von der Polizei Köln nicht toleriert. Drogenhandel wird auch im Umfeld eines Drogenkonsumraums konsequente polizeiliche Maßnahmen zur Folge haben. Es wird eine abgestimmte Präsenz, gemeinsame Streifentätigkeit und gezielte Kontrollen der Polizei und Ordnungsamt geben. Dadurch soll vermieden werden, dass sich Drogenszenen dort und in den angrenzenden Quartieren verfestigen. Die Ordnungspartnerschaft, eine Kooperation des Gesundheitsamts mit dem Ordnungsamt, der Polizei und der Staatsanwaltschaft gewährleistet ein systematisches und abgestimmtes Vorgehen.
    Darüber hinaus befindet sich ein Sicherheitskonzept in Vorbereitung, bei dem das Umfeld und dabei insbesondere spezielle Gruppen wie Senior*innen und Schüler*innen Beachtung finden. So werden zum Beispiel die Auswirkungen des Suchthilfezentrums auf Wegebeziehungen sowie auf Schulwege von Kindern und Jugendlichen analysiert und Maßnahmen umgesetzt, um einen sicheren Schulweg und eine übersichtliche und konfliktarme Wegeführungen zu gewährleisten sowie um Angsträume zu vermeiden.
    Quelle FAQs: Wie sieht das Sicherheitskonzept für das Suchthilfezentrum und das umliegende Viertel aus?
  • Darüber hinaus ist geplant, gemeinsam mit der AWB geeignete Maßnahmen abzustimmen, um ein sauberes Umfeld sicherzustellen.
    Quelle Auszug FAQs: Wie wird für Sauberkeit gesorgt ...?
  • Anwohnende werden sich jederzeit an eine Kontaktperson des Suchthilfezentrums wenden können. Es wird dort ein Umfeldmanagement geben, das gemeinsam mit dem Aufsuchenden Streetwork (ASC) daraufhin wirkt, dass Anwohnende nicht oder so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.
    Quelle FAQs: Wie wird nach Eröffnung der Einrichtung die Nachbarschaft im Umfeld zukünftig unterstützt?

Des Weiteren kann auf die Beantwortung der Frage 29 verwiesen werden. Die Nutzenden werden über den Drogenkonsumraum (DKR) Neumarkt, über die aufsuchende Straßensozialarbeit („ASC“ – Aufsuchendes Suchtclearing), Polizei, Ordnungsamt und KVB über den neuen Standort und über das Angebot, das weit über das bisherige Angebot des Drogenkonsumraum Neumarkt hinausgeht, im Vorfeld informiert werden.
Quelle FAQs: Wie werden die Nutzenenden des Drogenkonsumraums Neumarkt über den neuen Standort informiert?

3. Zürich hat nur etwa halb so viele Einwohner:innen wie Köln, dort existieren drei Standorte. Wie viele Suchthilfezentren bräuchte Köln idealerweise?

Antwort der Stadt Köln:

Selbstverständlich sind die Kapazitäten des Suchthilfeangebots auf die örtlichen Gegebenheiten Kölns auszurichten. Bei der Suchthilfeplanung für Köln werden unter anderem das Drogenhilfekonzept (siehe Beantwortung Frage 1), die Nutzung der bereits bestehenden Einrichtungen sowie die Beobachtungen der offenen Drogenszene zu Grunde gelegt. Die aktuelle Planung (siehe Frage 1, Mitteilung 2448/2025 ) sieht (unabhängig von der gleichen Anzahl in Zürich) drei Suchthilfezentren mit integriertem Drogenkonsumraum vor, die übergreifend unterschiedliche Angebote unter einem Dach bündeln. Ziel dieser konzeptionell an das Züricher Modell angelehnten SHZ ist es, dass die Menschen länger in der Einrichtung verweilen und währenddessen durch das vielfältige Angebot eine umfassendere Unterstützung als bisher erhalten können. Darüber hinaus gibt es in Köln bereits eine Vielzahl weiterer einzelner Angebote, die über Köln verteilt sind und Menschen mit Suchterkrankungen ebenfalls offenstehen, wie zum Beispiel Suchtberatungsstellen, Kontaktläden, Notschlafstellen und demnächst ein weiterer Drogenkonsumraum (DKR) in Kalk. Des Weiteren steht das Angebot der Aufsuchenden Straßensozialarbeit („ASC – Aufsuchendes Suchtclearing) zur Verfügung. Die SHZ werden daher durch das bereits vorhandene Suchthilfesystem ergänzt. Eine Evaluation wird die Umsetzung der Kölner SHZs begleiten, um die Suchthilfeplanung fortlaufend bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Ein direkter Vergleich bei der Anzahl der Suchthilfezentren zwischen Zürich und Köln kann daher nicht vorgenommen werden.

4. Es ist davon auszugehen, dass die Szene aus der Innenstadt nicht nach Kalk pendeln wird. Somit stellt das SHZ am Perlengraben bis auf Weiteres die einzige linksrheinische Anlaufstelle in der Innenstadt dar. Mit welchen Folgen für Betroffene und Anwohner:innen?

Antwort der Stadt Köln:

Wie unter der Beantwortung zu Frage 3 bereits aufgeführt, wird das Suchthilfezentrum am Perlengraben nicht die einzige Anlaufstelle in der Innenstadt sein. Das Suchthilfesystem in Köln ist breit aufgestellt und umfasst unter anderem die aufsuchende Straßensozialarbeit („ASC“ – Aufsuchendes Suchtclearing), Kontaktläden, Suchtberatung, Substitution mit Psychosozialer Beratung, einen Drogenkonsumraum am Hauptbahnhof sowie Notschlafstellen. Viele Angebote davon befinden sich im Innenstadtbereich.

5. Was sind die Gründe für die Entscheidung, den Drogenkonsumraum in der Lungengasse zu schließen? Könnte er nicht im Sinne der Dezentralisierung als weitere Anlaufstelle weiter betrieben werden? Welche Möglichkeiten gäbe es darüber hinaus, diesen Drogenkonsumraum attraktiver zu gestalten bzw. weiter an die Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen? Wann wird der Zeitpunkt der Schließung des Standorts sein?

Antwort der Stadt Köln:

Der Drogenkonsumraum (DKR) am Neumarkt unterliegt bereits jetzt räumlicher Enge, da aufgrund der räumlich begrenzten Innenhoflage des Gesundheitsamts wenig Platz zur Verfügung steht. Eine Erweiterung zu einem Suchthilfezentrum (SHZ) ist aufgrund der mangelnden räumlichen Kapazitäten und einer fehlenden Außenfläche ausreichender Größe nicht realisierbar. Da Besucher*innen des DKR am Neumarkt sich dort nur zum Konsum aufhalten können, ergibt sich für sie häufig keine Alternative als sich danach wieder in den öffentlichen Raum zu begeben. Der Drogenkonsumraum wird daher in das geplante Suchthilfezentrum (SHZ) am Perlengraben verlagert werden. Dort wird Konsumenten*innen ein erweitertes Suchthilfeangebot zur Verfügung stehen. Ziel ist es, dass auch Konsument*innen, die sich zunächst nur dort hinbegeben, um den Drogenkonsumraum (DKR) aufzusuchen, im Suchthilfezentrum (SHZ) Aufenthaltsangebote erhalten sowie umfassender versorgt und beraten werden. Dadurch erreicht Konsument*innen ein besseres Hilfeangebot und sie erhalten eine Alternative zum Aufenthalt im öffentlichen Raum.
Quelle FAQs: Warum wird der Drogenkonsumraum am Neumarkt geschlossen und nicht erweitert oder parallel betrieben?
Die FAQs auf dem Beteiligungsportal zum Suchthilfezentrum am Perlengraben werden laufend aktualisiert. Dort wird informiert werden, sobald bekannt sein wird, wann das SHZ eröffnet und im gleichen Zug der Drogenkonsumraum am Neumarkt geschlossen werden wird.

6.In Zürich wurden nicht-ortsansässige Betroffene bislang abgewiesen. Nun wird eine eigene Anlaufstelle für die Personengruppe geschaffen, um offenen Drogenkonsum zu unterbinden. Wie soll dieses Spannungsfeld in Köln gelöst werden?

Antwort der Stadt Köln:

Schon jetzt haben die nicht in Köln gemeldeten Klient*innen Zugang zum Drogenkonsumraum. Dies wird auch für den Betrieb des SHZs gelten. Ansonsten würden die in Köln nicht gemeldeten Klient*innen gegebenenfalls im öffentlichen Raum konsumieren und das soll vermieden werden.

Finanzierung & Entscheidungsprozess

7. Wer sind die Geldgeber, die private Mittel zusichern? Wie wird Unabhängigkeit in diesem Zusammenhang gewährleistet?

Antwort der Stadt Köln:

Die Stadt Köln wird den überwiegenden Teil der Kosten des Suchthilfezentrums (SHZ) tragen. Darüber hinaus haben zwei Stiftungen – auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der aktuellen offenen Drogenszene auf die Öffentlichkeit und die Stadtgesellschaft – finanzielle Unterstützungen in Aussicht gestellt. Diese haben die Verwaltung zwischenzeitlich autorisiert, genannt zu werden. Es handelt sich um die Stiftung der Sparkasse Köln Bonn und die Bethe-Stiftung. Es handelt sich bei beiden um gemeinnützige Stiftungen. Das bedeutet, dass sie mildtätige, wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke verfolgen und nicht primär eigenwirtschaftliche Zwecke.

8. Wir schließen uns den Forderungen nach Transparenz über die Standortentscheidung an: Welche 13 Standorte wurden geprüft? Welche Argumente sprachen jeweils für und gegen diese Standorte? Welche Aspekte waren ausschlaggebend für den Standort Perlengraben? Warum wurden die Kriterien erst nach Identifizierung der Standorte angesetzt? Wurden durch die Festsetzung der maximalen Entfernung vom Neumarkt auf 1 km interessante Standorte ausgeschlossen?
Wir haben aufgrund des großen Interesses diese Antwort hier noch einmal interaktiv aufbereitet.

Antwort der Stadt Köln:

Wesentliche Kriterien für die Standortsuche ergaben sich aus dem dringenden Bedarf eines Suchthilfezentrums, daher mussten die Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung gegeben sein.

Diese Prüfkriterien waren bei der Standortauswahl ausschlaggebend:

  • Eine Freifläche ausreichender Größe für ein Suchthilfezentrum mit Außenbereich sollte vorhanden sein, damit dort eine Bebauung in Schnellbauweise umgesetzt werden kann. Im Zuge der Standortsuche und damit verbundenen Vorplanungen war deutlich geworden, dass der Umbau einer bestehenden Immobilie eine zu lange Vorlaufzeit der Umbauplanung und -umsetzung bedeutet hätte.
  • Der Standort sollte vom Zentrum der Innenstadt fußläufig erreichbar, bis zu einem Kilometer vom Neumarkt entfernt, über Zuwege verfügen und durch den öffentlichen Nahverkehr gut angebunden sein. Erfahrungen sowohl aus Köln als aus anderen Städten zeigen, dass Suchthilfeangebote, die in einer größeren Entfernung zur Innenstadt und/oder zur offenen Drogenszene liegen, von den Konsument*innen nicht angenommen werden.
  • Wohnbebauung in der Nachbarschaft und Schulen im Umfeld können aufgrund der dichten Bebauung und der hohen Dichte an Schulen im Innenstadtbereich nicht ausgeschlossen werden. Es sollte jedoch keine unmittelbare angrenzende Nachbarschaft zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, Gastronomie/Gewerbe, Tourismus- und Kultureinrichtungen geben. Es wurde zumindest angestrebt, dass in der Nähe des Eingangsbereichs und der Vorderseite der Einrichtung keine direkte Nachbarschaft vorhanden war.
  • Im Laufe der Standortprüfungen wurde die Suche auf städtisches Eigentum fokussiert, da ein Erwerb oder Vermietung einer Liegenschaft in Privatbesitz eine zu lange Vorlaufzeit bedeutet hätte.
  • Es sollte eine Vereinbarkeit mit Denkmal-, Natur- und Baumschutz und grundsätzliche baurechtliche Zulässigkeit sowie gesicherte Rettungs- und Fluchtwege bestehen.
  • Es sollten die Voraussetzungen für eine zeitnahe Herrichtung sowie mindestens fünfjähriger Betrieb gegeben sein.

Es erfolgte keine Gewichtung der Kriterien. Alle Kriterien flossen gleichermaßen in die Bewertung ein. Es wurden insgesamt diese 13 Standorte linksrheinisch überprüft:

Nr. Standort Eignung Ausschlussgrund
1. Perlengraben(a)/Wilhelm-Hoßdorfstr -
2 Löwengasse (a) keine ausreichende Außenfläche, Umbau des vorhandenen Gebäudes zu zeitaufwändig
3 Löwengasse (b) unmittelbare Schulnähe, keine ausreichende Außenfläche, Umbau des vorhandenen Gebäudes zu zeitaufwändig
4 Perlengraben (b) Umbau des baufälligen Gebäudes zu zeitaufwändig, unmittelbare Nähe Hotel, Gastro, Tourismus und/oder Kultur; unmittelbare Nähe Wohnbebauung
5 Josef-Haubrich-Hof u.a.: Platz belegt durch Baustelleneinrichtung für Umbau VHS, Rettungsweg nicht geklärt, unmittelbare Nähe Wohnbebauung, Geschäftstreibende, Hotel, Gastro, Tourismus und/oder Kultur
6 Neumarkt u.a.: Nutzung für Veranstaltungen, unmittelbare Nähe Hotel, Gastro, Tourismus und/oder Kultur, unmittelbare Nähe Geschäftstreibende
7 Roncalliplatz/Ecke Wallraffplatz u.a.: keine ausreichende Außenfläche; Umbau des vorhandenen Gebäudes zu zeitaufwändig, exponierte Lage, unmittelbare Nähe Hotel, Gastro, Tourismus und/oder Kultur
8 Busbahnhof u.a.: Keine Außenfläche, zu klein, unmittelbare Nähe Hotel, Gastro, Tourismus und/oder Kultur, Platz belegt durch zukünftige Baustelle zur S-Bahn-Erweiterung
9 Cäcillienstr./Nord-Südfahrt Stadt Köln nicht Eigentümerin, Verhandlungen Erwerb/Miete zu zeitaufwändig, Umbau des vorhandenen Gebäudes zu zeitaufwändig
10 Wiese Aachener Weiher (a) Landschaftsschutzgebiet
11 Wiese Aachener Weiher (b) Landschaftsschutzgebiet
12 ehemaliges Bundesverwaltungsamt keine ausreichende Außenfläche, Umbau des vorhandenen Gebäudes zu zeitaufwändig
13 Leonard-Tietz-Str. Mietvertrag und keine Zustimmung der Eigentümer*in.

Der Standort Perlengraben war der einzige Standort, der sich nach der Standortüberprüfung als geeignet erwies.

Quelle FAQs: Warum wurde der Standort für das neue Suchthilfezentrum gewählt und welche Alternativen wurden geprüft?

9. Wie begegnen Sie dem Vorwurf, der Perlengraben sei ein Versuchsprojekt auf dem Rücken der Anwohnerschaft? Was spricht dagegen, sich näher am Zürcher Modell zu orientieren und den dritten Standort parallel zu planen? Anpassungen könnten auch im laufenden Betrieb vorgenommen werden.

Antwort der Stadt Köln:

Aufgrund personeller und finanzieller Ressourcen erfolgen eine sukzessive Planung und Inbetriebnahme. Die Realisierung der einzelnen Suchthilfezentren wird Zug um Zug mit Standortsuche, Planung der Konzepte, Bereitstellung der Räumlichkeiten und der Finanzierung umgesetzt. Eine Planung aller Standorte als Gesamtkonzept würde die Inbetriebnahme verzögern. (Siehe hierzu bitte auch Beantwortung der Fragen 1 bis 4.)

10. Wieso wurde der Bauplanungsbeschluss so kurzfristig angesetzt, ohne dass Sorgen der Anwohnerschaft in der Beschlussvorlage berücksichtigt wurden? Uns ist der Unterschied zwischen Bauplanungsbeschluss und Baubeschluss bekannt. Viele Kritiker:innen halten die Beschlussvorlage für unzureichend und möchten feste Zusagen bzgl. Sicherheit, bevor die Entscheidung für oder gegen den Standort fällt.

Antwort der Stadt Köln:

Es musste zunächst der Standort beschlossen werden, bevor dafür weitere konkrete Planungen vorgenommen werden konnten. Momentan wird ein Sicherheitskonzept erarbeitet, das auch eine Risiko- und Angstraumanalyse mit Stakeholdern und Anwohnenden enthält. (Siehe hierzu bitte auch Beantwortung der Frage 2).

11. Welche schwerwiegenden Gründe könnten im weiteren Verlauf den Planungsprozesses dazu führen, dass sich der Standort als ungeeignet erweist und aufgegeben werden muss?

Antwort der Stadt Köln:

Aus fachlicher Sicht ist der Standort geeignet. Auskünfte zu den Ergebnissen der noch zu erfolgenden Bauprüfungen können noch nicht gegeben werden.

12. Was spricht dagegen, ein Gesamtkonzept für mehrere Standorte zu beschließen, um der Kritik der mangelnden Umsetzung zentraler Bausteine des Zürcher Modells zu begegnen? Was ist der Zeitplan für die Erstellung dieses Gesamtkonzepts inklusive Finanzierung? Wird es vor Baubeschluss am Perlengraben vorliegen?

Antwort der Stadt Köln:

Siehe hierzu bitte die Beantwortung der Fragen 1 und 9.

13. Wieso wurde nicht der grobe Finanzbedarf für die Errichtung und den Betrieb des SHZs geplant? Anwohner:Innen befürchten, dass es kurz- und mittelfristig wegen der angespannten Haushaltslage beim Standort Perlengraben bleiben wird. Wie wird darüber hinaus sichergestellt, dass die Stadt die Errichtung und den Betrieb eines dritten SHZ finanzieren kann?

Antwort der Stadt Köln:

Der Finanzbedarf, die Finanzierung und die Mittelbereitstellung für ein SHZ sind von vielen Faktoren abhängig und können daher durch eine grobe Vorabplanung nicht ermittelt werden (siehe hierzu bitte auch die Beantwortung der Frage 1).

14. Welchen alternativen Plan gibt es, sollte sich herausstellen, dass der geplante Drogenkonsumraum in Kalk nicht für einen Ausbau in ein Suchthilfezentrum geeignet ist?

Antwort der Stadt Köln:

Es werden mehrere Alternativen für die Erweiterung zu einem SHZ an diesem Standort geprüft.

SHZ Perlengraben

15. Der Standort ist zunächst für eine Dauer von fünf Jahren mit einer Option der Verlängerung um weitere fünf Jahre vorgesehen. Welche Kriterien entscheiden darüber, ob der Standort über die zurzeit anvisierten fünf oder zehn Jahre hinaus betrieben wird? Handelt es sich bei dem Standort eher um eine mittelfristige (bis zu zehn Jahre) Lösung oder eine sehr langfristige?

Antwort der Stadt Köln:

Im Zuge der Konzeptentwicklung für den Betrieb, der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Sicherheit und Sauberkeit ist im jährlichen bzw. regelmäßigen Turnus eine Evaluation vorgesehen. Die Indikatoren dafür werden momentan erarbeitet. Diese Evaluation bildet die Grundlage für weitere Entscheidungen.

16. Welche Kriterien werden zur Beurteilung über den Erfolg und die Wirksamkeit des SHZs herangezogen?

Antwort der Stadt Köln:

Im Zuge der Planung des SHZs wird auch ein Evaluationskonzept erstellt, welches Kennzahlen benennt, anhand derer die Wirksamkeit gemessen werden kann (siehe auch Antwort zu Frage 15). Zu den Indikatoren des Kontaktladens und des Drogenkonsumraums werden sowohl Strukturdaten wie Öffnungszeiten als auch Ergebnisdaten wie Anzahl Besuchende, getauschter Spritzen, Konsumvorgänge, Notfälle, Beratungen und Vermittlungen gehören.

17. Wird die Umsetzung und der Betrieb des SHZs wissenschaftlich begleitet?

Antwort der Stadt Köln:

Die Auswertung und Steuerung der Angebote (siehe hierzu auch die Beantwortung Frage 16) erfolgt durch die Suchthilfekoordination (wissenschaftliche*r MA) im Gesundheitsamt.

18. Kritiker bemängeln, die Fläche sei zu klein, um die Menge der Betroffenen dort adäquat zu betreuen und eine hohe Aufenthaltsqualität inklusive Außenbereich zu beherbergen. Wie schätzen Sie diesen Kritikpunkt ein?

Antwort der Stadt Köln:

Auf der Fläche können alle geplanten Angebote für die Größe der Drogenszene Neumarkt realisiert werden. Alle anderen Standorte schieden nach Prüfung der Kriterien aus.

19. Wie begegnen Sie dem Vorwurf, die Szene solle vom Neumarkt verlagert werden, um dort für mehr Ruhe zu sorgen? Kritiker:innen bringen immer wieder an, dass die Anlaufstellen in Zürich unmittelbar an den Hotspots eingerichtet wurden.

Antwort der Stadt Köln:

Erfahrungen sowohl aus Köln als aus anderen Städten zeigen, dass Suchthilfeangebote, die in einer größeren Entfernung zur Innenstadt und/oder zur offenen Drogenszene liegen, von den Konsument*innen nicht angenommen werden. Daher wurde der Radius der Standortsuche auf einen Kilometer um den Neumarkt beschränkt. Diese Entfernung wird als akzeptabel eingeschätzt, da die Entfernung zum Suchthilfezentrum Perlengraben sowohl fußläufig als auch mit dem Öffentlichen Nahverkehr gut zu bewältigen ist. Geprüfte Standorte, die näher am Neumarkt gelegen waren, erwiesen sich bei der Standortprüfung als nicht geeignet (siehe hierzu bitte die Beantwortung der Frage 8).

20. Auf der betroffenen Fläche war der Bau eines Spielplatzes vorgesehen. Prüfen Sie, ob es einen alternativen Standort für diesen Spielplatz gibt? Und wenn ja, wo? Und was ist dafür der Zeitplan?
Wir haben die Standorte der erwähnten geplanten Spielplätze hier noch einmal auf einer Karte visualisiert.

Antwort der Stadt Köln:

Für den vorab geplanten Spielplatz am Perlengraben sind zwei Entlastungsflächen im Umfeld Altstadt Süd vorgesehen: „Huhnsgasse“ und „Vor den Siebenburgen“. Bei diesen beiden Flächen, bei denen die Spielplatzplanung eine geringere zeitliche Priorität gesehen hat, soll diese Planung jetzt vorgezogen werden, um weiterhin eine qualitätsvolle Entwicklung der Spielflächen sicherzustellen und dabei einen Ausgleich für den geplanten Spielplatz „Perlengraben“ zu schaffen.

Quelle FAQs Auszug: „Wie sehen Entlastungsflächen für die Verlegung der Grünfläche als Spielfläche aus? Werden Bäume gefällt?“

Sobald der genaue Zeitplan vorliegt, wird dies unter den oben erwähnten FAQ und der o.g. Frage eingestellt werden.

21. Die Personengruppe suchtkranke Menschen und ihre Bedürfnisse sind sehr heterogen (Wohnungslosigkeit, Schwere der Abhängigkeit, Substanzen). Inwieweit wird das Angebot im geplanten SHZ dies adressieren? Wird das Hilfsangebot breit aufgestellt sein oder wird es eine Spezialisierung auf bestimmte Bedürfnisse geben?

Antwort der Stadt Köln:

Der Schwerpunkt des Suchthilfezentrums liegt auf einem Angebot für Menschen, die illegale Drogen konsumieren. Es wird dort auch ein sozialarbeiterisches Beratungs- und Vermittlungsangebot geben. Wenn Nutzer*innen der Einrichtung zusätzliche Problemlagen oder einen spezifischen Bedarf aufweisen, können sie dieses Angebot in Anspruch nehmen und eine bedarfsgerechte Beratung und Vermittlung erhalten.

Dieses Gesamtangebot „unter einem Dach“ ist geplant:

Das Suchthilfezentrum soll einen Außenbereich mit Sichtschutz sowie ein Drogenkonsumraumangebot für inhalativen und intravenösen Konsum mit Angebot

  • des Drug Checkings (nach Drug Check VO NRW),
  • einen Kontaktladen,
  • ein Aufenthalts- und Ruheangebot,
  • ein Angebot zur Grundversorgung und Überlebenssicherung,
  • ein Angebot zur Vermittlung und Beratung,
  • medizinische Grundversorgung
  • und ein Beschäftigungsangebot

unter einem Dach umfassen.

Zu den Angeboten der Grundversorgung und Überlebenssicherung gehören neben der medizinische Grundversorgung:

  • Versorgung mit Essen und Getränken,
  • Toiletten, Duschen,
  • Wäsche waschen,
  • Safer Use und Safer Sex Materialien,
  • Kleiderkammer.

Eine enge Verzahnung mit dem Angebot der aufsuchenden Straßensozialarbeit („ASC“ – Aufsuchendes Suchtclearing) ist vorgesehen. Begleitungen des ASC zu weiterführenden Angeboten können von Nutzer*innen der Einrichtung in Anspruch genommen werden.

Quelle FAQs: „Welche Angebote wird das zukünftige Suchthilfezentrum enthalten?“

Im Suchthilfezentrum (SHZ) werden für die Konsument*innen Aufenthaltsangebote, darunter auch ein Ruheraum, rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird es dort eine sozialarbeiterische Beratung geben, die über weitergehende Angebote – auch bei Wohnproblemen wie zum Beispiel bei drohender Obdachlosigkeit oder akuter Obdachlosigkeit – informiert. Es gibt ein differenziertes Angebot an Wohnhilfen in Köln, unter anderem Notschlafstellen für Menschen mit Suchterkrankung. Selbstverständlich besteht keine Verpflichtung, Aufenthalts-, Unterbringungs- oder Wohnangebote anzunehmen.

Quelle Auszug FAQs Wie wird der Aufenthalt und die Wohnsituation der Menschen mit Suchterkrankung außerhalb des Suchthilfezentrums geregelt?

22. Wie werden die Bedürfnisse besonders vulnerabler Personengruppen wie die suchterkrankter Frauen berücksichtigt?

Antwort der Stadt Köln:

Siehe hierzu bitte die Beantwortung der Frage 21.

23. Wie ist das SHZ in das Hilfsangebot für wohnungslose Menschen integriert?

Antwort der Stadt Köln:

Siehe hierzu bitte die Beantwortung der Frage 21.

Sicherheit

24. Welche Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen wird es im Umfeld des SHZ insbesondere für Kinder, Jugendliche, Schulhöfe, Spielplätze und Parks geben? Welche Akteur:innen werden für die Umsetzung dieser Maßnahmen zuständig sein (z.B. Polizei, Ordnungsamt, zertifizierte Sicherheitskräfte)? Und wie greifen diese ineinander?

Antwort der Stadt Köln:

Siehe bitte Beantwortung der Frage 2, zweiter Gliederungspunkt.

Quelle FAQs: Wie sieht das Sicherheitskonzept für das Suchthilfezentrum und das umliegende Viertel aus?

25. Mit welchen Auswirkungen müssen Anwohner:innen rechnen? Welche Maßnahmen werden getroffen, um Beschaffungskriminalität wirksam einzudämmen?

Antwort der Stadt Köln:

Der Polizeipräsident hat die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im Bereich des künftigen Suchthilfezentrums zur Chefsache erklärt. Die Polizei wird die Einsatz-, Kriminalitäts- und Beschwerdelage eng begleiten und als Lagebild erfassen. Auf gegebenenfalls negative Entwicklungen wird die Polizei im Zusammenwirken mit den beteiligten Sicherheitspartnern unmittelbar reagieren.

26. Der Handel mit Drogen für den Eigenbedarf soll im SHZ toleriert werden. Kann dadurch der gesamte Bedarf vor Ort gedeckt werden?

Antwort der Stadt Köln:

Weder der Drogenkonsumraum selbst noch das unmittelbare Umfeld werden zu einem rechtsfreien Raum. Im rechtlich zulässigen Rahmen soll jedoch eine größtmögliche Toleranz gegenüber dem Drogenbesitz und -konsum in geringen Mengen zum Eigenverbrauch innerhalb des Drogenkonsumraumes ausgeübt werden, verbunden mit einer strikt restriktiven Handhabe außerhalb dieser Räumlichkeiten. Dies entspricht auch der aktuellen Rechtslage des § 31a Abs. 1 Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sowie § 6 Abs. 1 der landesrechtlichen Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen. Das Personal des Drogenkonsumraums und des Suchthilfezentrums wird das Mitbringen von Mengen, die über wenige Einzeldosen hinausgehen, zur Anzeige bringen.

In Deutschland existiert keine gesetzliche Rahmenbedingung, die den Mikrohandel in Drogenkonsumräumen gestattet.

27. Falls mehrere SHZ im Umkreis vom Neumarkt eröffnet werden: Wie wird dann sichergestellt, dass Anwohnende auf den Routen zwischen den Zentren geschützt werden?

Antwort der Stadt Köln:

Die Errichtung eines Suchthilfezentrums und/oder eines Drogenkonsumraums verpflichtet die Träger zu einer Ordnungspartnerschaft mit der Polizei, dem Ordnungsamt und der Staatsanwaltschaft. Diese wurde bereits für den Drogenkonsumraum am Neumarkt, am Hauptbahnhof sowie in Kalk geschlossen und werden auch für die Suchthilfezentren geschlossen. Die Ordnungspartnerschaft schließt die Zuständigkeiten der Beteiligten auch bezogen auf die Sicherheit von Bürger*innen in der Umgebung ein.

Sonstiges

28. Gibt es neben dem SHZ am Perlengraben genügend Kapazitäten im gesamten Suchthilfesystem, um den Menschen konkrete Angebote von Substitution, Entgiftung, Langzeittherapie, Adaption etc. anbieten zu können? Welchen Maßnahmenplan gibt es, damit das SHZ gut in die Suchthilfeplanung integriert ist, sodass es für die Menschen umfassend wirksam werden kann?

Antwort der Stadt Köln:

Die Evaluation des Drogenhilfekonzepts durch ein wissenschaftliches Institut kam zu dem Ergebnis, dass Köln über ein weitgehend differenziertes Suchthilfesystem für drogenkonsumierende Menschen verfügt, das präventive, niedrigschwellige, behandlungs- und beratungsbezogene sowie teilhabeorientierte Angebote vorhält (siehe Beantwortung Frage 1). Gleichzeitig wurde ein Weiterentwicklungsbedarf erkannt, der in der aktuellen Suchthilfeplanung aufgegriffen wird: Die Weiterentwicklung und Schaffung neuer Angebote wie Ausweitung der Kapazitäten, Aufenthaltsmöglichkeiten und niedrigschwellige Beschäftigung. Dies soll jetzt im neuen SHZ umgesetzt werden.

Im Suchthilfezentrum (SHZ) wird es ein sozialarbeiterisches Beratungsangebot und Weitervermittlung in weiterführende Angebote, zum Beispiel Ausstiegsangebote, Entzug und ärztlichen Versorgung geben. In der Einrichtung sind darüber hinaus eine medizinische Grundversorgung und die ärztliche Sprechstunde des Mobilen Medizinischen Diensts des Gesundheitsamtes vorgesehen.

Quelle FAQs: Wird im Suchthilfezentrum nur der Drogenkonsum begleitet oder auch in die Entwöhnung unterstützt?

29. Wird es einen oder regelmäßige Tage der offenen Tür für Anwohnende und Interessierte geben?

Antwort der Stadt Köln:

In Folge sind kontinuierlich und bedarfsbezogen weitere Veranstaltungen geplant. Ziel ist es, Anwohnende, Schulen, Nutzer*innen der Einrichtung und weitere Betroffene frühzeitig, kontinuierlich und transparent zu informieren und dort, wo Gestaltungsspielräume bestehen, Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten, beispielsweise hinsichtlich der Gestaltung der Umgebung und des Zusammenwirkens zwischen den verschiedenen Akteursgruppen. Ergänzend soll es einen Austausch mit Schulen, Gewebetreibenden, Bürger*innenvereinen, Interessensgemeinschaften und weiteren betroffenen Akteur*innen geben. Über das weitere Vorgehen wird fortlaufend auf der Plattform informiert.

Eine Besichtigung des SHZ im Vorfeld der Eröffnung wird möglich sein.

Quelle FAQs: Wie wird die Nachbarschaft im Umfeld künftig eingebunden und informiert?

Perspektivisch ist darüber hinaus eine Beteiligung der Öffentlichkeit in Form eines Runden Tisches geplant.

30. Warum ist die Personalstelle der Suchtkoordination aktuell unbesetzt?

Antwort der Stadt Köln:

Das Gesundheitsamt verfügt über eine Vollzeitstelle für die Suchthilfekoordination. Diese Stelle ist aktuell besetzt.

Nachfrage zum Suchradius

Da in der Zwischenzeit eine Debatte über den Suchradius ausgebrochen war, haben wir am 21.03.2026 erneut bei der Stadt Köln in dieser Sache nachgefragt. Die Antwort darauf haben wir am 21.04.2026 erhalten:

Unsere Frage war

Von Seiten der IG Pantaleonsviertel wird unter Bezugnahme auf eine Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz die Aussage verbreitet, dass ab Oktober 2025 gezielt nach Flächen in einem Radius von mehr als einem Kilometer um den Neumarkt gesucht worden sei – im Gegensatz zu zuvor genannten Kriterien von bis zu einem Kilometer. Dies wird dort als Hinweis darauf interpretiert, dass eine gezielte Verlagerung der Szene vom Neumarkt beabsichtigt sei. Können Sie uns hierzu nähere Informationen geben, insbesondere zur Einordnung dieser Änderung bzw. der zugrunde liegenden Überlegungen?

  1. Welche konkreten fachlichen oder strategischen Überlegungen führten zur Entscheidung, den Suchradius zu verändern?
  2. War die Erweiterung des Suchraums temporär gedacht, oder sollte bewusst eine größere Distanz zum Neumarkt geschaffen werden?
  3. Wurden Standorte innerhalb von 1 km bewusst ausgeschlossen, und wenn ja, aus welchen Gründen?
  4. Welche Absicht lag hinter dem Ausschluss von Standorten im direkten Umfeld des Neumarkts? Gab es das Ziel, die Szene vom Neumarkt zu verlagern oder sonstige Effekte zu erzielen?
  5. Welche Kriterien haben letztlich bestimmt, welche Standorte als „nicht geeignet“ eingestuft wurden – und wie wurden diese Prioritäten gewichtet?
  6. Wie wurde die Entscheidung, den Standort weiter weg vom Neumarkt zu wählen, mit dem Ziel einer möglichst szenennahen Versorgung in Einklang gebracht?
  7. Inwiefern flossen Überlegungen zu einem zusätzlichen linksrheinischen Standort in diese Entscheidung ein, und welche Rolle spielten diese Überlegungen konkret?

Antwort der Stadt Köln:

Bei dem Kriterium „Entfernung zum Szenestandort“ gab es im Laufe des Suchprozesses eine Anpassung an die gegebenen Umstände. Erfahrungen sowohl aus Köln als aus anderen Städten zeigen, dass Suchthilfeangebote, die in einer größeren Entfernung zur Innenstadt und/oder zur offenen Drogenszene liegen, von Konsument*innen nicht angenommen werden. Das SHZ sollte daher fußläufig vom Standort der offenen Szene gut erreichbar sein. Zunächst wurde daher im Umkreis von einem Kilometer Luftlinie zu der Szene/ dem zu verlagernden Drogenkonsumraum nach einem Standort gesucht. Es zeigte sich jedoch, dass sich im unmittelbaren Umkreis keine Lösung fand und die reine Erfassung der Luftlinie die erforderliche Szenennähe und Fußläufigkeit unzureichend abbildete, da die konkrete Wegeverbindung in der Regel genauer und länger, daher entscheidend ist.

Aufgrund der Erkenntnisse aus kollegialem Austausch, wie zum Beispiel mit Zürich, und der Prüfung von fußläufigen Wegen wurde für die Entfernung nicht mehr die Luftlinie, sondern die konkrete Wegeverbindung zugrunde gelegt mit „rund einem km“, was maximal 1 bis 1,5 km entsprach. Im Oktober 2025 lief die Bestandaufnahme unterschiedlicher Flächen für die Suchthilfezentren im Innenstadtbereich mit bis maximal 1 bis 1,5 km konkrete Wegestrecke Entfernung zum Neumarkt – auch unter dem Gesichtspunkt eines weiteren linksrheinischen Suchthilfezentrums. Es wurde jedoch im Radius von bis zu einem 1,5 km konkrete Wegeverbindung zum Drogenkonsumraum Neumarkt kein weiterer geeigneter Standort unter den Prüfkriterien gefunden. Kriterien der Standortprüfung bei dem SHZ am Perlengraben sind in der Ratsvorlage vom 05.02.2026 (0184/2026) aufgeführt und siehe auch FAQs im Beteiligungsportal der Stadt Köln unter Suchthilfezentrum am Perlengraben | Beteiligungsportal der Stadt Köln, unter „Fragen zum Standort“ „Warum wurde der Standort für das neue Suchthilfezentrum gewählt und welche Alternativen wurden geprüft?“ sind die geprüften Standorte und Ausschlusskriterien hinterlegt.

Wenn bei der Prüfung ein Ausschlusskriterium bei einem Standort auftrat, wurde nicht weiter geprüft und dokumentiert, auch wenn bereits ersichtlich wurde, dass noch weitere Ausschlusskriterien zutrafen. Das hätte für die Entscheidung keine weitere Relevanz gehabt. (Das erklärt bei manchen Standorten den Zusatz „unter anderem“, wenn ein Ausschlussgrund bereits vorlag und genannt wurde, weitere Ausschlussgründe jedoch noch im Raum standen).

Es wurden keine Kriterien favorisiert.